Im besten Interesse des Kindes
Plädoyer für ein an den Kinderrechten orientiertes Verständnis des Kindeswohls
| Von Jörg Maywald
Das Kindesinteresse kann als übergreifender Begriff verstanden werden, in dem der vom Kind geäußerte Wille (subjektives Interesse) und das Wohl des Kindes (objektives Interesse) zusammenkommen und in eine kindgerechte Balance gebracht werden müssen. Im Unterschied zum in Deutschland herkömmlichen, oft paternalistisch geprägten Kindeswohl-Begriff erfordert ein zeitgemäßes Verständnis des Kindesinteresses die systematische Einbeziehung der Kinderperspektive und die Anerkennung von Kindern als Rechtssubjekte mit umfassenden Schutz-, Förder- und Beteiligungsrechten.