Seit 1989 sind die Rechte von Kindern in der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen (UN-KRK) kodifiziert. Drei Jahre später ist der völkerrechtliche Vertrag mit der Ratifizierung durch die Bundesrepublik Deutschland Teil der deutschen Rechtsordnung geworden und innerstaatlich in Geltung getreten. Bisher wurde die UN-KRK weltweit von allen Staaten mit Ausnahme der USA ratifiziert.